Spielregeln

8. Dauner Bällerennen des Dauner Bällerennen e.V., 16.6.2024

 

 

1.     Veranstalter:
Dauner Bällerennen e.V., Waldschulweg 29, 54550 Daun, Amtsgericht Wittlich, Registernummer: VR 41633 (nachfolgend „Bällerennen Verein“)

 

 

2.     Veranstaltungszeitpunkt:
Zeitpunkt des Rennens ist der 16.6.2024 um 17:30 Uhr.

 

 

 

 

 

3.     Veranstaltungsort:
Start des Rennens ist am Burgberg in 54550 Daun. Der Streckenverlauf ist wie folgt:

 

 

Das Rennen findet im Rahmen der Veranstaltung „Daun spielt" statt.

 

 

4.     Rennlizenz:
Die Rennlizenzen / Lose sind ab dem 21.5.2024 bei Mitgliedern des Bällerennen Verein bzw. bei der Vorverkaufsstelle im Forum Daun zum Preis von 3 Euro je Los käuflich zu erwerben, alternativ in den teilnehmenden Geschäften und bei den Gewerbetreibenden in Daun als Zugabe bei Einkäufen oder Ähnlichem zu erhalten. Jede Rennlizenz hat eine eindeutige Nummer. Die Bälle sind fortlaufend nummeriert und beginnen mit der Zahl 1. Der Verkauf endet 15 Minuten vor dem Start des Rennens, sofern bis dahin die maximal mögliche Anzahl an Losen noch nicht verkauft ist.

 


Lizenzberechtigt ist jede Person, sofern sie kein aktives Mitglied des Bällerennen Verein ist.

 

Gemäß § 4 Glücksspielstaatsvertrag dürfen Minderjährige nicht am Bällerennen teilnehmen.

 

 

 

5.     Verwendungszweck:
Der gesamte Reingewinn beträgt mindestens 25% des Spielkapitals und wird an verschiedene wohltätige bzw. gemeinnützige Zwecke gespendet. Der Veranstalter behält sich die Erweiterung der Liste um weitere förderungswürdige Projekte / Institutionen vor. Unter anderem werden auf jeden Fall berücksichtigt:  

 

 

 

a.     Jugendarbeit des Segelflugverein Vulkaneifel e.V.

 

b.     Pfarrei Gillenfeld – Jugendprojekt „Hütte zwischen den Maaren“ 

 

c.     Jugendarbeit FC Kirchweiler e.V.

 

d.     Weihnachtspäckchenkonvoi von Round Table Deutschland und Ladies´ Circle Deutschland

 

e.     Nestwärme e.V. Deutschland, Trier

 

 

 

 

 

6.     Durchführung:
Bei den im Einsatz befindlichen Bällen handelt es sich um sog. „Bällebad-Bälle“, die im Allgemeinen aus Spielstätten für Kinder bekannt sind.
Die Bälle werden fortlaufend nummeriert, sodass jedem Los eindeutig ein Ball zugeordnet werden kann. Die Rennbälle verbleiben beim Veranstalter.
Das Los berechtigt nur zur Teilnahme am Bällerennen, nicht zum Erwerb des Balls.

 

 

 

Das Starten der Bälle erfolgt ausschließlich durch Beauftragte des Veranstalters. Von anderen Personen gestartete Bälle sind nicht gewinnberechtigt. Gewinnberechtigt sind nur Bälle, welche die gesamte Rennstrecke absolviert haben.
Die Bälle werden im Bereich der Dauner Burg gestartet. Als Streckenbegrenzung dienen z.B. Feuerwehrschläuche und andere Banden, die die Bälle dann die benannte Strecke entlang führen. An einigen Streckenabschnitten wird von Mitgliedern des Bällerennen e.V. oder von diesem beauftragten Helfern durch Fegen mit Besen oder anderen Hilfsgegenständen „nachgeholfen“, um die Bälle auf der Strecke zu halten bzw. bei Bedarf anzutreiben. Ein Recht der jeweiligen Teilnehmer hierauf besteht nicht.

 

Alle natürlichen und sonstigen Hindernisse sind unanfechtbarer Bestandteil der Rennstrecke. Bälle, die durch Wind oder sonstige Ereignisse am Start oder auf der Strecke aus der Bahn geworfen werden, werden - wenn möglich - wieder auf die Rennbahn befördert, ohne maßgeblich die Siegeschancen positiv zu beeinflussen. Sollten durch einen Eingriff von außen oder durch das Fegen, den Laubbläser oder sonstige Hindernisse auf der Strecke ein oder mehrere Bälle die Strecke verlassen, so ist das Bestandteil des Rennens. Das Rennen wird deshalb nicht unter- oder abgebrochen.

Der Zieleinlauf des Rennens befindet sich auf dem Wirichparkplatz. 
Die ankommenden Bälle werden vereinzelt, sodass nur ein Ball nach dem anderen ins Ziel einlaufen kann und die Gewinner eindeutig festgestellt werden können. Der Veranstalter stellt am Ziel die Reihenfolge des Zieleinlaufs mit Hilfe eines Notares unanfechtbar fest. Sollte die Losnummer auf einem oder mehreren der Bälle durch Abrieb auf der Strecke nicht mehr eindeutig lesbar sein, wird dieser Ball disqualifiziert und wird nicht einem Preis zugeordnet. Der nächste eingelaufene und eindeutige lesbare Ball übernimmt stattdessen diese Platzierung. Ob eine Nummer eindeutig lesbar ist, entscheidet im Zweifel der anwesende Notar. Sollten sich in Folge fehlerhafter Beschriftung zwei Bälle mit einer identischen Nummer unter den Gewinnerbällen befinden, so gewinnt der Losinhaber den höherwertigeren der beiden dazugehörigen Preise. Sofern der Gegenwert nicht zweifelsfrei zu bestimmen ist oder identisch ist, kann der Losinhaber zwischen den beiden Preisen wählen.

 

 

 

 

 

7.     Gewinnverteilung:
Die Bekanntgabe der Gewinner sowie die Preisausgabe erfolgt unmittelbar nach dem Zieleinlauf. Zusätzlich erfolgt die Bekanntgabe als Liste auf der Internetseite
www.dauner-baellerennen.de, in der Presse und im Forum Daun.

 

Zur Abholung des Preises ist zwingend das Los mit der entsprechenden Nummer im Original vorzulegen und abzugeben.  Eine Barauszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen. Der Gegenwert aller Gewinne entspricht mindestens 25% des Spielkapitals. Die Liste der zur Verfügung stehenden Gewinne wird im Vorfeld des Rennens auf der Homepage des Bällerennens unter www.dauner-baellerennen.de veröffentlicht.

 


Die Preise können im Nachgang zum Rennen bis zum 17.7.2024, 17:00 Uhr zu den üblichen Öffnungszeiten im Forum Daun, Leopoldstraße 5, 54550 Daun, abgeholt werden. Sollte der zweite und vierte Preis (750 und 250 Euro in Dauner Talern) innerhalb dieser Frist von einem Monat nicht abgeholt werden, so wird der Gegenwert zum Reingewinn des Rennens hinzuaddiert und an die vorgesehenen Projekte gespendet. Alle weiteren nicht abgeholten Preise verfallen. Jeder Gewinnanspruch ist somit bei Nichteinlösung ab dem 17.7.2024, 17:00 Uhr erloschen.

 

 

 

8.     Alternative Durchführung des Rennens:

 

Sollte das Bällerennen am unter Ziffer 2. vorgesehenen Termin aus Sicht des Veranstalters nicht durchgeführt werden können, bemüht sich der Veranstalter im Rahmen seiner organisatorischen Möglichkeiten um einen Ersatztermin oder eine alternative Durchführung des Rennens. Unter Letzterem kann sowohl eine verkürzte Strecke als auch eine anderweitige Strecke in Abweichung zu Ziffer 2. und 6. der Regeln verstanden werden. Diese Regelung gilt insbesondere auch für den Fall von Beschränkungen oder Auflagen in Folge einer Pandemie sowie für den Fall, dass eine Durchführung aus Sicht des Veranstalters vor dem Hintergrund von Einschränkungen des öffentlichen Lebens unangemessen wäre oder nicht erlaubt sein sollte. Hierüber entscheidet der Veranstalter nach freiem Ermessen.

 

Die Lose behalten in diesen Fällen weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Sofern das Bällerennen aus Sicht des Veranstalters nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem vorgesehenen Termin durchgeführt werden konnte, wird als Ersatz eine Verlosung mit einer klassischen Lostrommel inkl. aller Losnummern durchgeführt. Der Veranstalter wird die Lose und somit die Gewinner unter notarieller Aufsicht ziehen. Die Reihenfolge der gezogenen Lose entspricht hierbei der Reihenfolge der vereinzelten Bälle im Zieleinlauf des Bällerennens. Ziffer 7. gilt entsprechend. Die Abholung der Gewinne hat innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe zu erfolgen. Details hierzu werden auf der Homepage und in der regionalen Presse bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

9.     Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Der Verein kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.

 

 

 

 

 

10.     Mit dem Erwerb bzw. der Annahme eines Loses akzeptiert der volljährige Teilnehmer diese Spielregeln und ist zur Teilnahme berechtigt.

 

 

 

 

 

11.     Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären sich Besucher damit einverstanden, dass die von ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos und Filmaufnahmen in Fernsehen, Internet, Werbung, Büchern, foto- mechanischen Vervielfältigungen, Social Media, etc. genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Gleiches gilt für solche Aufnahmen im Zusammenhang mit der Preisverleihung an die Hauptgewinner des Rennens. Falls der Teilnehmer im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden ist, muss er dies umgehend dem Fotografen mitteilen. Die Bilder werden dann zeitnah gelöscht und nicht veröffentlicht.

 

 

 

 

 

12.     Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Beschwerden sind schriftlich an den Veranstalter zu richten: info@dauner-baellerennen.de